| Was kostet was im Reitverein?
 Ein Wegweiser für die Abbuchung von Beiträgen, Gebühren und Kosten
 
 Für die Mitgliedschaft: (ab 1. Juni 2025)
 
 Beitrag aktive Mitglieder
 
 Für Jugendliche
 bis zur Vollendung des
 18. Lebensjahres                          110,00 €/Jahr
 
 Für Erwachsene
 ab der Vollendung des
 18. Lebensjahres                          180,00 €/Jahr
 
 Beitrag passive Mitglieder
 
 Für Jugendliche
 bis zur Vollendung des
 18. Lebensjahres                            15,00 €/Jahr
 
 Für Erwachsene
 ab der Vollendung des
 18. Lebensjahres                            45,00 €/Jahr
 
 Stammitgliedschaft                        26,00 €/Jahr
 
 Aufnahmebeitrag
 
 Für Jugendliche
 bis zur Vollendung des
 18. Lebensjahres                           25,00 €/einmalig
 
 Für Erwachsene
 ab der Vollendung des
 18. Lebensjahres                           50,00 €/einmalig
 
 Für die Mieter im Vereinseigenen Stall
 
 Boxmiete                                          480,00 €/Jahr
 
 Mistbergung                                    165,00 €/Jahr
 
 Vollpension pro Pferd             ab 130,00 €/Monat
 
 
 Ehrenamtlicher Pflegeeinsatz der Mitglieder
 
 Die  Anlagen bedürfen der Pflege und Instandhaltung durch die Mitglieder des Vereins.
 Insbesondere sind mit dem Pflegeeinsatz diejenigen angesprochen, die die vereinseigenen Anlagen aktiv nutzen und einen entsprechenden Vorteil aus dem Bestand der Anlage ziehen.
 Der Verein ist kein Dienstleistungsunternehmen und ist deshalb auf die Mitarbeit der Mitglieder angewiesen.
 
 Die immer schlechter werdende Beteiligung der Mitglieder am Vereinsgeschehen und den damit verbundenen Arbeiten hat den Vorstand des Vereins dazu bewogen,  in seiner Sitzung am 17. September 1990 folgenden Beschluss zu fassen:
 
 Jedes aktive Mitglied des Vereins (ab Vollendung des 16. Lebensjahres gem. Jugendarbeitsschutzgesetz) ist zur Ableistung von Pflegeeinsatzstunden pro Jahr verpflichtet. Zeitraum für die Ableistung ist das Kalenderjahr.
 
 Ab dem Jahr 2020 sind 24 Pflegeeinsatzstunden abzuleisten.
 
 Für die Nichtableistung des Beitrages zu Erhaltung der Anlage wird pro nicht erfüllter Stunde ein Betrag von 12,00 Euro erhoben.
 
 Dieser Betrag wird in eine gesonderte Kasse eingezahlt und soll der Aktiven-Vereinsarbeit zur Verfügung gestellt werden.
 
 Mitglieder die keinen ehrenamtlichen Beitrag zum Erhalt der anlage leisten und auch die Zahlung verweigern, können aus dem Verein ausgeschlossen werden.
 
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