Ländlicher Reit- und Fahrverein 1949 Wolfhagen e.V.
  Neuregelung der ehrenamtlichen Leistungen zum Unterhalt der vereinseigenen Anlagen
 

Ehrenamtliche Leistungen zum Unterhalt der vereinseigenen Anlagen

 

 

Verantwortliche: Frau E. Neidhardt-Tripp

 

Folgende Regelungen gelten ab 07.04.2017:

 

1.  Bei einem anberaumten Termin zur ehrenamtlichen Leistung hat nach Beendigung der abgeleisteten Stunden die Eintragung in einer ausliegenden Liste eigenverantwortlich zu erfolgen. 

 

2.  Möchte ein aktives Mitglied ehrenamtliche Leistungen außerhalb eines anberaumten Termins ableisten, ist dieses vor Ableistung mit Frau Neidhardt-Tripp abzusprechen.


3. nur passive Mitglieder können im Namen von aktiven Mitgliedern ehrenamtliche Leistungen erbringen.

 

 

Es wird empfohlen, die Nachweise über die abgeleisteten Leistungen zeitnah von einem Vorstandsmitglied unterschreiben zu lassen.

 

 

 

Der Vorstand